1983

Modellprogramm und Finanzierungsrichtlinien zur Förderung der Obdachlosenhilfe

Politikwechsel in Hessen: Lange von der LAG geforderte Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in den Siedlungen werden von der SPD-geführten Landesregierung realisiert.
Das Modellprogramm zur „Sanierung von Unterkünften, Einfachst- und Schlichtwohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen“ startet. Mit erheblichen Förderanreizen bietet das Land den Kommunen die Chance, kommunalpolitische Hemmnisse zu überwinden und gezielte stadtteil- bzw. quartiersbezogene Maßnahmen umzusetzen. Parallel zum Erlass veröffentlicht das Sozialministerium Finanzierungsrichtlinien zur Förderung der „Obdachlosenhilfe in Sozialen Brennpunkten“, die vorrangig gemeinwesenorientierte Aktivitäten professioneller Gruppen und Bewohner:innenratsarbeit bis zu einer möglichen Höhe von 50 % der veranschlagten Gesamtetats eines Trägers solcher Maßnahmen fördert. Damit fanden die Richtlinien des Landesjugendamtes („Empfehlungen für die Arbeit in Sozialen Brennpunkten, Landesjugendwohlfahrtsauschuss, Landesjugendamt), deren Hauptsache die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel hat, ihre notwendige Ergänzung für den Bereich der Erwachsenenarbeit.

Die LAG übernimmt den sozialplanerischen Teil einer Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zum Modernisierungsbedarf von Obdachlosenunterkünften. Zur Beratung des Sanierungsprogramms wird eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der LAG eingerichtet.

Das Land Hessen beginnt mit der Förderung „dezentraler Beratungsdienste“, da ein wachsender Handlungsbedarf in sogenannten „neuen sozialen Brennpunkten“ entsteht.

Interview mit Reinhard Thies

Schwerpunkte: Sanierung der Obdachlosensiedlungen in Gießen und hessenweit sowie Entwicklung der integrierten Stadtteilentwicklung bis hin zur Sozialen Stadt