1973

Erlass „Hilfen für Obdachlose, Grundsätze zur Verbesserung der Lage der Obdachlosen in Hessen“

Im Januar veröffentlicht der Hessische Sozialminister Horst Schmidt (SPD) den Erlass „Hilfen für Obdachlose, Grundsätze zur Verbesserung der Lage der Obdachlosen in Hessen“. Diese Empfehlung an die Gemeinden und Landkreise ist bis 2004 ein wichtiger Handlungsrahmen für die Arbeit in Sozialen Brennpunkten, nicht zuletzt wegen seiner begleitenden Finanzierungsrichtlinien, die für Kommunen und freie Träger weitere finanzielle Anreize für den Ausbau der Gemeinwesenarbeit in den Siedlungen enthält. Heinrich von Sydow schreibt 1985 in seiner Analyse des Erlasses und dessen Wirkungen: „Diese ‚Anreizfinanzierung‘ gebot (zusammen mit der Reformeuphorie) offenbar auch vielen Wohlfahrtsverbänden, sich (neu) auf dieses ‚Experiment‘ einzulassen. (Diese hatten sich bis dahin wenig mit dem Arbeitsansatz der Gemeinwesenarbeit beschäftigt, kannten ihn zumeist gar nicht)“. (von Sydow 1985: Der Erlaß des Hessischen Sozialministers „Soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Obdachlosen“ – Konzeption und Wirkungen)

Interview mit Reinhard Thies

Schwerpunkte: Sanierung der Obdachlosensiedlungen in Gießen und hessenweit sowie Entwicklung der integrierten Stadtteilentwicklung bis hin zur Sozialen Stadt